Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung von ONSPECS
post2be, Inhaber Rino Geißler, Theodor-Bogner-Straße 33, 65549 Limburg an der Lahn
Stand: Oktober 2026
§ 1 Geltungsbereich und Kundenkreis
(1) Diese Bedingungen gelten für Verträge über die Nutzung der Software ONSPECS als Online-Dienst (Software as a Service) zwischen post2be, Inhaber Rino Geißler, Theodor-Bogner-Straße 33, 65549 Limburg an der Lahn (nachfolgend „Anbieter“), und seinen Kunden (nachfolgend „Kunde“).
(2) Der Anbieter schließt Verträge über ONSPECS ausschließlich mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen mit Sitz in Deutschland. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB schließt er nicht. Der Kunde bestätigt bei Vertragsschluss, dass er ONSPECS für seine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit nutzt.
(3) Für Verträge über die Nutzung von ONSPECS gelten ausschließlich diese Bedingungen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die der Anbieter für seine übrigen Leistungen verwendet, finden auf sie keine Anwendung. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Anbieter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht oder seine Leistungen in Kenntnis solcher Bedingungen vorbehaltlos erbringt.
(4) Soweit diese Bedingungen Textform vorsehen, genügt eine E-Mail. Vertragssprache ist Deutsch.
§ 2 Vertragsschluss und Vertragsbestandteile
(1) Die Darstellung von ONSPECS auf der Website ist kein Angebot im Rechtssinn. Ein kostenfreier Testzeitraum in einer eigenen Umgebung des Kunden ist nicht vorgesehen.
(2) Der Anbieter unterbreitet dem Kunden ein Angebot in Textform. Es nennt insbesondere das Paket und die vereinbarten Funktionen, die vereinbarten Nutzungsgrenzen, die Vergütung und das monatliche Budget für die Funktionen mit künstlicher Intelligenz nach § 7 Abs. 2. Das Angebot ist vierzehn Tage ab seinem Datum gültig, sofern es keine andere Frist nennt. Der Vertrag kommt mit der Annahme des Angebots durch den Kunden in Textform zustande.
(3) Mit dem Angebot stellt der Anbieter dem Kunden diese Bedingungen und den Vertrag zur Auftragsverarbeitung in einer Form zur Verfügung, die der Kunde speichern und wiedergeben kann. Diese Bedingungen sind außerdem jederzeit unter https://onspecs.com/agb abrufbar.
(4) Vertragsbestandteile sind das Angebot, der Vertrag zur Auftragsverarbeitung (§ 13) und diese Bedingungen. Das Angebot geht diesen Bedingungen vor. Der Vertrag zur Auftragsverarbeitung geht in Fragen des Schutzes personenbezogener Daten vor; im Übrigen gelten diese Bedingungen.
§ 3 Leistungen des Anbieters
(1) Der Anbieter stellt dem Kunden ONSPECS für die Dauer des Vertrags zur Nutzung über das Internet bereit. Der Kunde erhält einen eigenen, von den Daten anderer Kunden getrennten Bereich (Mandant) unter einer eigenen Internetadresse. Die Software selbst wird nicht überlassen. Ein Anspruch auf Herausgabe des Programms oder des Quellcodes oder auf einen Betrieb auf eigenen Systemen des Kunden besteht nicht.
(2) Der Funktionsumfang ergibt sich aus dem Angebot. Ein Paket ist eine Vorauswahl von Funktionen; Änderungen des vereinbarten Umfangs vereinbaren die Parteien in Textform.
(3) Übergabepunkt der Leistung ist der Ausgang des Rechenzentrums, in dem der Server des Anbieters betrieben wird, zum Internet. Für die Verbindung seiner Endgeräte mit dem Internet und für die Nutzung eines aktuellen Browsers sorgt der Kunde.
(4) Der Anbieter stellt ONSPECS zur Nutzung rund um die Uhr bereit. Ausgenommen sind Zeiten der Wartung nach Absatz 5 sowie Beeinträchtigungen, die außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters liegen, insbesondere Störungen des Internets außerhalb des Übergabepunkts und Angriffe Dritter, die der Anbieter trotz der ihm zumutbaren Schutzmaßnahmen nicht abwehren kann. Eine bestimmte Verfügbarkeitsquote ist nur geschuldet, wenn das Angebot sie ausdrücklich nennt.
(5) Wartungsarbeiten, die die Nutzung unterbrechen, führt der Anbieter nach Möglichkeit außerhalb der Zeit von Montag bis Freitag zwischen 8 und 18 Uhr durch. Planbare Wartungsarbeiten, bei denen ONSPECS voraussichtlich länger als dreißig Minuten nicht erreichbar ist, kündigt er mindestens drei Werktage vorher in ONSPECS oder per E-Mail an. Wartungsbedingte Unterbrechungen überschreiten insgesamt acht Stunden je Kalendermonat nicht; Unterbrechungen, die darüber hinausgehen, gelten nicht als Wartung im Sinne des Absatzes 4. Unaufschiebbare Arbeiten zur Abwehr von Sicherheitsrisiken darf der Anbieter jederzeit ohne Ankündigung vornehmen; dauert die Unterbrechung länger als dreißig Minuten, unterrichtet er den Kunden unverzüglich.
(6) Der Anbieter sichert die Daten des Kunden täglich, auf dem Server und zusätzlich an einem vom Server getrennten Ort. Auf Verlangen stellt er den Datenbestand des Kunden aus einem vorhandenen Sicherungsstand wieder her, soweit dies technisch möglich ist.
(7) Der Anbieter entwickelt ONSPECS fort. Funktionen können dabei hinzukommen, sich ändern oder entfallen, solange der vertraglich vereinbarte Zweck erhalten bleibt. Eine wesentliche Einschränkung des vereinbarten Funktionsumfangs teilt der Anbieter dem Kunden mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mit. Der Kunde kann den Vertrag in diesem Fall zum Wirksamwerden der Änderung kündigen; auf dieses Recht weist der Anbieter in der Mitteilung hin.
(8) Fragen zur Nutzung und Störungsmeldungen nimmt der Anbieter per E-Mail an info@post2be.com sowie telefonisch während der üblichen Geschäftszeiten entgegen.
(9) Bindet der Kunde Dienste Dritter mit eigenem Zugang in ONSPECS ein, etwa sein eigenes E-Mail-Postfach, Konten in beruflichen Netzwerken, Zugänge zu Anbietern von Sprachmodellen, von Stimm- und Videodiensten, von Zahlungsdiensten für seine eigenen Rechnungen oder zu eigenen Kalendern und Systemen, sind diese Dienste nicht Leistung des Anbieters. Der Kunde schließt die erforderlichen Verträge mit den Dritten selbst, trägt deren Entgelte und ist für die dort verarbeiteten Daten selbst verantwortlich. Für Verfügbarkeit und Leistungen dieser Dienste steht der Anbieter nicht ein.
§ 4 Freischaltung, Zugang und Nutzerkonten
(1) Nach Vertragsschluss richtet der Anbieter den Mandanten des Kunden ein. Freigeschaltet wird der Zugang, sobald die erste Zahlung nach § 8 Abs. 3 eingegangen ist; der Anbieter teilt dem Kunden die Freischaltung mit.
(2) Jede Person, die ONSPECS für den Kunden nutzt, erhält ein eigenes Nutzerkonto. Die Anmeldung erfordert ein Passwort und einen Code aus einer zweiten Stufe. Zugangsdaten sind geheim zu halten und dürfen nicht weitergegeben werden. Der Kunde verwaltet die Konten seiner Nutzer selbst und entzieht den Zugang, sobald eine Person nicht mehr berechtigt ist.
(3) Der Kunde teilt dem Anbieter unverzüglich mit, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass Zugangsdaten Unbefugten bekannt geworden sind oder ein unbefugter Zugriff erfolgt ist. Der Anbieter darf betroffene Zugänge zum Schutz des Kunden vorübergehend sperren.
(4) Der Anbieter greift auf den Mandanten des Kunden nur zu, soweit dies für Betrieb, Wartung und Fehlerbehebung, für eine vom Kunden erbetene Unterstützung oder zur Erfüllung einer gesetzlichen Pflicht erforderlich ist, und nur nach Maßgabe des Vertrags zur Auftragsverarbeitung. Betritt der Anbieter den Mandanten über die Oberfläche von ONSPECS, wird dies im Tätigkeitsprotokoll des Kunden vermerkt.
§ 5 Nutzungsrechte
(1) Der Kunde erhält für die Dauer des Vertrags das einfache, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht, ONSPECS im vereinbarten Umfang durch seine Nutzer für eigene geschäftliche Zwecke zu nutzen.
(2) Nicht gestattet sind insbesondere die Überlassung des Zugangs an Dritte, die Nutzung von ONSPECS zur Erbringung von Leistungen gegenüber Dritten als eigenes Softwareangebot, die Umgehung von Sicherheitsvorkehrungen, Versuche, auf Daten anderer Kunden zuzugreifen, automatisierte Abfragen, die über die bestimmungsgemäße Nutzung hinausgehen, sowie Last- und Sicherheitstests ohne vorherige Zustimmung des Anbieters in Textform. § 69e UrhG bleibt unberührt.
(3) Die Daten und Inhalte, die der Kunde in ONSPECS einstellt oder erzeugt, bleiben seine. Er räumt dem Anbieter die Rechte ein, die dieser benötigt, um die vertraglichen Leistungen zu erbringen, insbesondere zum Speichern, zum Anfertigen von Sicherungskopien und zur Darstellung in ONSPECS.
§ 6 Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde ist für die Inhalte und Daten verantwortlich, die er und seine Nutzer in ONSPECS einstellen, erzeugen, veröffentlichen oder versenden. Er stellt sicher, dass sie nicht gegen gesetzliche Vorschriften oder Rechte Dritter verstoßen, und lädt keine Schadsoftware hoch.
(2) Für die personenbezogenen Daten, die er in ONSPECS verarbeitet, ist der Kunde Verantwortlicher im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung. Er sorgt insbesondere für eine Rechtsgrundlage jeder Verarbeitung und erfüllt die Informationspflichten nach Art. 13 und 14 DSGVO gegenüber den Personen, deren Daten er speichert.
(3) E-Mails und Kampagnen versendet ONSPECS über das vom Kunden hinterlegte eigene Postfach und damit im Namen des Kunden. Dasselbe gilt für Nachrichten und Vernetzungsanfragen, die ONSPECS über ein vom Kunden verbundenes Konto in einem beruflichen Netzwerk versendet. Für die Zulässigkeit jeder Ansprache ist allein der Kunde verantwortlich, insbesondere für das Vorliegen und den Nachweis der nach § 7 UWG erforderlichen Einwilligungen. Der Kunde ist ferner dafür verantwortlich, dass die Nutzung seines Kontos in einem beruflichen Netzwerk durch ONSPECS mit den Bedingungen des Netzwerks vereinbar ist; Einschränkungen oder Sperren seines Kontos durch den Betreiber des Netzwerks sind kein Mangel von ONSPECS. Der Anbieter versendet keine Nachrichten des Kunden in eigenem Namen und prüft dessen Empfängerlisten nicht.
(4) Erzeugt der Kunde einen Avatar oder eine Stimme nach dem Vorbild einer natürlichen Person, holt er vorher deren ausdrückliche Einwilligung ein (Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO, §§ 22, 23 KUG), dokumentiert sie und veranlasst bei einem Widerruf unverzüglich die Löschung. Zeichnet er Gespräche auf, holt er vorher die Einwilligung aller Gesprächsteilnehmer ein.
(5) ONSPECS unterstützt bei Angeboten, Rechnungen, Belegen, Mahnungen und der Einnahmenüberschussrechnung. Die Software ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung. Für die Richtigkeit der erfassten Daten, die Prüfung der erzeugten Dokumente vor ihrer Verwendung und die Einhaltung handels- und steuerrechtlicher Pflichten einschließlich der Aufbewahrungspflichten ist der Kunde verantwortlich.
(6) Der Kunde zeigt Mängel unverzüglich in Textform an und beschreibt dabei, soweit ihm möglich, wie sie sich zeigen. Er hält seine Kontaktdaten, insbesondere die E-Mail-Adresse für Mitteilungen und Rechnungen, aktuell.
§ 7 Funktionen mit künstlicher Intelligenz
(1) Einzelne Funktionen von ONSPECS greifen auf Sprachmodelle zurück, insbesondere Textentwürfe, Recherche, die Analyse von Websites, das Auslesen von Belegen, die Verschriftlichung von Gesprächen und die Einordnung eingehender Antworten. Ergebnisse solcher Verfahren können unzutreffend oder unvollständig sein. Der Kunde prüft sie, bevor er sie verwendet oder nach außen gibt; eine Zusicherung ihrer inhaltlichen Richtigkeit ist mit ihnen nicht verbunden.
(2) Soweit der Kunde keinen eigenen Zugang nach Absatz 3 hinterlegt hat, nutzt er diese Funktionen über den Zugang des Anbieters zu einem Anbieter von Sprachmodellen, der im Vertrag zur Auftragsverarbeitung als Unterauftragsverarbeiter genannt ist. Hierfür steht dem Kunden je Kalendermonat ein festes Budget zur Verfügung, dessen Höhe sich aus dem Angebot ergibt. Das Budget kann vom Kunden nicht erhöht werden; nicht verbrauchtes Budget verfällt mit Ablauf des Kalendermonats und wird weder übertragen noch erstattet. Ist das Budget aufgebraucht, ruhen die Funktionen nach Absatz 1 bis zum Beginn des folgenden Kalendermonats; alle übrigen Funktionen bleiben nutzbar. Lässt sich der Verbrauch vorübergehend nicht feststellen, ruhen diese Funktionen, bis er wieder feststellbar ist.
(3) Der Kunde kann in ONSPECS einen eigenen Zugang zu einem Anbieter von Sprachmodellen hinterlegen. Für Funktionen, die diesen Zugang nutzen, gilt das Budget nach Absatz 2 nicht; § 3 Abs. 9 gilt entsprechend.
(4) Avatar-Videos und Stimmen, die ONSPECS bei Anbietern von Video- und Stimmdiensten erzeugen lässt, setzen einen eigenen Zugang des Kunden bei einem solchen Anbieter voraus. Ohne einen solchen Zugang stehen diese Funktionen nicht zur Verfügung. § 3 Abs. 9 gilt entsprechend.
(5) Der Kunde stellt sicher, dass seine Nutzer, die Funktionen mit künstlicher Intelligenz verwenden, über ausreichende Kenntnisse im Umgang mit ihnen verfügen (Art. 4 der Verordnung (EU) 2024/1689). Verbreitet er mit ONSPECS erzeugte Bild-, Ton- oder Videoinhalte, die wirklichen Personen ähneln und fälschlicherweise als echt erscheinen können, legt er offen, dass sie künstlich erzeugt sind (Art. 50 Abs. 4 der Verordnung (EU) 2024/1689).
§ 8 Vergütung und Zahlung
(1) Die Vergütung ergibt sich aus dem Angebot und wird monatlich im Voraus berechnet. Die Rechnung für einen Abrechnungsmonat stellt der Anbieter spätestens zu dessen Beginn; sie ist vierzehn Kalendertage nach dem Rechnungsdatum fällig. Der Anbieter ist Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG; seine Rechnungen weisen keine Umsatzsteuer aus. Entfällt die Anwendung des § 19 UStG, versteht sich die Vergütung ab dem folgenden Abrechnungsmonat zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer; der Anbieter teilt dies dem Kunden unverzüglich in Textform mit, und der Kunde kann den Vertrag zum Wirksamwerden der Änderung kündigen.
(2) Der Anbieter übermittelt Rechnungen per E-Mail. Der Kunde ist mit der Übermittlung in elektronischer Form einverstanden.
(3) Die erste Rechnung bezahlt der Kunde über die in der Rechnung verlinkte Zahlungsseite des Zahlungsdienstleisters Mollie B.V., Amsterdam, mit einer der dort angebotenen Zahlungsarten aus seinem Bankkonto oder per Karte. Im Zahlungsvorgang erteilt der Kunde zugleich für die folgenden Rechnungen dieses Vertrags ein SEPA-Lastschriftmandat oder, bei Kartenzahlung, die Ermächtigung, die Karte zu belasten.
(4) Folgende Rechnungen werden über das erteilte Mandat eingezogen. Bei einer SEPA-Lastschrift ist die Rechnung zugleich die Vorabankündigung (Pre-Notification); sie nennt den Betrag und den frühesten Tag des Einzugs. Der Einzug erfolgt frühestens vierzehn Kalendertage nach Versand der Rechnung. Der Kunde sorgt für ausreichende Deckung seines Kontos. Bei Kartenzahlung wird die Karte mit Erstellung der Rechnung belastet. Auf dem Kontoauszug des Kunden kann der Zahlungsdienstleister als Zahlungsempfänger erscheinen.
(5) Widerruft der Kunde das Mandat oder ist ein Einzug aus anderen Gründen nicht möglich, bezahlt er die Rechnung bis zu ihrer Fälligkeit über die in der Rechnung angegebene Zahlungsmöglichkeit.
(6) Wird eine Lastschrift zurückgegeben oder eine Kartenzahlung zurückgebucht, ist die Rechnung wieder offen; der Kunde gleicht sie unverzüglich aus. Hat der Kunde die Rückgabe oder Rückbuchung zu vertreten, ersetzt er dem Anbieter die dadurch entstandenen Kosten.
(7) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen; ausgenommen sind Gegenforderungen aus demselben Vertragsverhältnis wegen Mängeln. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.
§ 9 Zahlungsverzug, Schonfrist und Lesemodus
(1) Ist eine Rechnung bei Fälligkeit nicht bezahlt, kann der Kunde ONSPECS zunächst vierzehn Tage lang im vereinbarten Umfang weiter nutzen (Schonfrist). Die Schonfrist beginnt mit dem Tag der Fälligkeit; ist ein Einzug gescheitert oder eine Zahlung zurückgebucht worden, beginnt sie mit dem Tag, an dem die Rechnung dadurch wieder offen ist. Ein angekündigter oder laufender Lastschrifteinzug gilt nicht als Rückstand. Zu Beginn der Schonfrist weist der Anbieter die Administratoren des Kunden in ONSPECS und per E-Mail auf die offene Zahlung und auf den Tag hin, ab dem der Lesemodus gilt.
(2) Ist eine Rechnung nach Ablauf der Schonfrist weiterhin unbezahlt, wird der Mandant des Kunden automatisch in einen Lesemodus versetzt. Im Lesemodus können die Nutzer des Kunden alle Daten einsehen, und seine Administratoren können den Komplettexport nach § 12 Abs. 1 erstellen. Funktionen, die Kosten verursachen oder im Namen des Kunden nach außen wirken, insbesondere der Versand von E-Mails und Kampagnen und die Funktionen nach § 7, ruhen. Seiten, die der Kunde für Dritte bereitgestellt hat, etwa Seiten zur Unterschrift oder zur Zahlung seiner eigenen Rechnungen, bleiben erreichbar. Mit dem Eingang der Zahlung wird die volle Nutzung wiederhergestellt. Auf Verlangen des Kunden überprüft der Anbieter die Umstellung auf den Lesemodus.
(3) Eine vollständige Sperre des Zugangs wegen Zahlungsverzugs erfolgt nicht automatisch. Der Anbieter kann sie nach Ankündigung in Textform und erfolglosem Ablauf einer angemessenen Frist vornehmen. Auch während einer Sperre können die Administratoren des Kunden den Komplettexport erstellen.
(4) Der Lesemodus und eine Sperre lassen die Zahlungspflicht des Kunden unberührt. Die gesetzlichen Rechte des Anbieters bei Zahlungsverzug und sein Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund nach § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BGB bleiben unberührt.
§ 10 Laufzeit und Kündigung
(1) Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit.
(2) Der Kunde kann den Vertrag jederzeit zum Ende des laufenden Abrechnungsmonats kündigen. Der Anbieter kann den Vertrag mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Abrechnungsmonats kündigen. Rechnungen, die bereits für die Zeit nach dem Vertragsende gestellt sind, storniert der Anbieter; bereits gezahlte Beträge für diese Zeit erstattet er.
(3) Die Kündigung bedarf der Textform. Mit der Kündigung, spätestens zum Vertragsende, teilt der Kunde mit, ob seine Daten nach dem Vertrag zur Auftragsverarbeitung gelöscht oder zurückgegeben werden sollen und ob Daten, die einer gesetzlichen Aufbewahrungspflicht unterliegen, nach § 12 Abs. 6 gesperrt aufbewahrt werden sollen. Trifft er keine Wahl, gelten § 12 Abs. 4 und 5.
(4) Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(5) Setzt der Kunde den Gebrauch nach Ablauf der Vertragszeit fort, insbesondere während der Abrufzeit nach § 12 Abs. 4, verlängert sich der Vertrag dadurch nicht; § 545 BGB findet keine Anwendung.
§ 11 Inhalte, Meldungen und Maßnahmen
(1) In ONSPECS dürfen keine Inhalte gespeichert, veröffentlicht oder versendet werden, die gegen gesetzliche Vorschriften oder Rechte Dritter verstoßen, insbesondere gegen Strafgesetze, das Persönlichkeitsrecht, das Urheber- oder Markenrecht, das Wettbewerbsrecht oder das Datenschutzrecht.
(2) Meldungen über rechtswidrige Inhalte nimmt der Anbieter über die in seinem Impressum genannte Kontaktstelle entgegen. Er prüft Meldungen und entscheidet über Maßnahmen durch einen Menschen; automatisierte Verfahren zur Moderation von Inhalten setzt er nicht ein.
(3) Stellt der Anbieter rechtswidrige Inhalte oder einen Verstoß gegen § 5 Abs. 2 oder § 6 Abs. 1 bis 4 fest oder erhält er eine hinreichend begründete Meldung darüber, kann er unter Berücksichtigung der Interessen beider Parteien einzelne Inhalte entfernen oder deren Abruf durch Dritte sperren, einzelne Funktionen wie den Versand einschränken oder den Zugang vorübergehend sperren. Er wählt jeweils die mildeste geeignete Maßnahme und fordert den Kunden vorher zur Abhilfe in angemessener Frist auf, sofern dies nicht wegen der Schwere des Verstoßes, wegen einer drohenden Gefahr für Dritte, für die Sicherheit von ONSPECS oder für die Daten anderer Kunden oder aufgrund behördlicher oder gerichtlicher Anordnung unzumutbar ist.
(4) Über jede Maßnahme unterrichtet der Anbieter den Kunden unverzüglich in Textform mit einer Begründung, die Art, Umfang und Dauer der Maßnahme, die zugrunde liegenden Tatsachen und Umstände, die herangezogene Rechtsgrundlage oder Vertragsbestimmung sowie die Möglichkeiten nennt, gegen die Maßnahme vorzugehen, soweit nicht eine gesetzliche Pflicht oder eine behördliche Anordnung entgegensteht. Der Kunde kann der Entscheidung in Textform widersprechen; der Anbieter prüft sie dann erneut. Der Rechtsweg bleibt unberührt.
(5) Beeinträchtigt die Nutzung durch den Kunden den Betrieb von ONSPECS für andere Kunden, gelten die Absätze 3 und 4 entsprechend.
§ 12 Datenexport, Anbieterwechsel und Löschung nach Vertragsende
(1) Die Administratoren des Kunden können während der gesamten Vertragsdauer jederzeit einen Komplettexport erstellen. Er enthält als Archiv im ZIP-Format jede Tabelle des Mandanten als CSV-Datei (UTF-8), sämtliche Daten zusätzlich in einer JSON-Datei, die gespeicherten Dateien wie Belege, Rechnungs- und Angebotsdokumente, Fotos und Unterlagen sowie eine Beschreibung, die Inhalt, Aufbau und Format der Daten erläutert. Videos und das Ausgangsmaterial für Markenfilme sind als große Mediendateien nicht Teil des Archivs; der Kunde kann sie einzeln herunterladen. Daten, deren Ansicht in ONSPECS ein besonderes Recht voraussetzt, etwa Aufzeichnungen nach dem Geldwäschegesetz, enthält der Export nur, wenn der Administrator, der ihn erstellt, dieses Recht hat.
(2) Vom Export ausgenommen sind abschließend:
- Zugangsgeheimnisse, insbesondere Passwörter und deren Prüfwerte sowie Schlüssel und Token für Dienste Dritter; die betreffenden Felder sind im Export enthalten, aber leer;
- die Software des Anbieters selbst;
- Daten, die der Anbieter allein für den Betrieb von ONSPECS vorhält, nämlich zwischengespeicherte Kartenkacheln öffentlicher Kartendienste, für höchstens vierundzwanzig Stunden zwischengespeicherte Messbilder fremder Websites, Bildschirmfotos, die bei Fehlern automatisierter Abläufe zur Fehlersuche entstehen, die Ortsdatenbank für die Meldung neuer Anmeldungen und die Nachweise des Anbieters über die Löschung bei Vertragsende;
- die Daten der Leser des News-Portals, etwa gespeicherte Themen, Lesezeichen und Einstellungen, die beim Dienst des News-Portals gespeichert sind; sie stellt der Anbieter dem Kunden auf Verlangen gesondert in einem gängigen, maschinenlesbaren Format bereit.
(3) Der Kunde kann jederzeit, auch mit der Kündigung, verlangen, zu einem anderen Anbieter zu wechseln oder seine Daten auf eigene Systeme zu übertragen (Art. 23 ff. der Verordnung (EU) 2023/2854). Die Frist für die Einleitung des Wechsels ist die Kündigungsfrist nach § 10 Abs. 2. Auf Verlangen des Kunden schließt sich an das Ende der Kündigungsfrist ein Übergangszeitraum von höchstens dreißig Kalendertagen an. In ihm gilt der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen fort; die Vergütung wird für diesen Zeitraum anteilig nach Kalendertagen berechnet. Der Anbieter unterstützt den Kunden und von ihm beauftragte Dritte beim Wechsel in angemessenem Umfang, erteilt ihm alle hierfür erheblichen Auskünfte, insbesondere zu Aufbau und Format der Daten, informiert ihn über bekannte Risiken für die Fortführung der Leistungen, erbringt die vertraglichen Leistungen mit der gebotenen Sorgfalt weiter und gewährleistet während des gesamten Wechsels ein hohes Sicherheitsniveau. Der Kunde kann den Übergangszeitraum einmal um einen Zeitraum verlängern, den er für seine Zwecke für angemessen hält; er teilt dies vor Ablauf des Übergangszeitraums in Textform mit. Hat der Kunde einen Übergangszeitraum verlangt, endet der Vertrag mit dem erfolgreichen Abschluss des Wechsels, spätestens mit Ablauf des Übergangszeitraums. Im Übrigen, insbesondere wenn der Kunde keinen Wechsel, sondern die Löschung seiner Daten wünscht, endet der Vertrag mit Ablauf der Kündigungsfrist. Der Anbieter teilt dem Kunden die Beendigung mit.
(4) Nach dem Ende des Vertrags kann der Kunde seine Daten noch dreißig Kalendertage lang im Lesemodus einsehen und über den Komplettexport sowie einzeln abrufen (Abrufzeit). Hat der Kunde die Rückgabe seiner Daten gewählt, übergibt ihm der Anbieter zusätzlich den Komplettexport. Die Abrufzeit endet vorzeitig, wenn der Kunde ausdrücklich die sofortige Löschung seiner Daten verlangt.
(5) Nach Ablauf der Abrufzeit löscht der Anbieter sämtliche Daten des Kunden einschließlich der zugehörigen Dateien vollständig und bestätigt dies auf Verlangen in Textform. In Sicherungskopien sind die Daten spätestens sechs Monate nach ihrer Löschung nicht mehr enthalten. Im Übrigen gilt der Vertrag zur Auftragsverarbeitung.
(6) Auf Verlangen des Kunden, das er spätestens mit der Kündigung erklärt, sperrt der Anbieter abweichend von Absatz 5 die Daten, die einer gesetzlichen Aufbewahrungspflicht des Kunden unterliegen, statt sie zu löschen, und löscht sie nach Ablauf der im Vertrag zur Auftragsverarbeitung bestimmten Fristen. Die Vergütung hierfür vereinbaren die Parteien gesondert in Textform.
(7) Für den Wechsel, den Export und die Übertragung der Daten berechnet der Anbieter kein gesondertes Entgelt.
§ 13 Auftragsverarbeitung und Vertraulichkeit
(1) Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien vor der Freischaltung einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Er ist Bestandteil dieses Vertrags und geht diesen Bedingungen in Fragen des Schutzes personenbezogener Daten vor; im Übrigen gelten diese Bedingungen. Unterauftragsverarbeiter setzt der Anbieter nur nach Maßgabe des Vertrags zur Auftragsverarbeitung ein.
(2) Die Parteien behandeln alle vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei, die ihnen im Zusammenhang mit dem Vertrag bekannt werden, vertraulich und verwenden sie nur für die Zwecke des Vertrags. Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich bekannt sind, der empfangenden Partei bereits rechtmäßig bekannt waren, von ihr unabhängig entwickelt wurden oder aufgrund gesetzlicher Pflicht oder behördlicher Anordnung offenzulegen sind. Die Pflicht gilt drei Jahre über das Vertragsende hinaus; für Geschäftsgeheimnisse im Sinne des Gesetzes zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen gilt sie zeitlich unbegrenzt.
§ 14 Mängel
(1) Für Mängel gelten die Vorschriften des Mietrechts (§§ 535 ff. BGB), soweit nachstehend nichts anderes bestimmt ist.
(2) Die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB), ist ausgeschlossen.
(3) Der Anbieter beseitigt Mängel, die ihm angezeigt werden, innerhalb angemessener Frist. Er kann einen Mangel auch dadurch beheben, dass er eine zumutbare andere Möglichkeit bereitstellt, mit der der Kunde das betroffene Ergebnis erreicht.
(4) Kein Mangel liegt vor bei Beeinträchtigungen, die auf einer nicht vertragsgemäßen Nutzung, auf Systemen oder Endgeräten des Kunden oder auf Diensten Dritter nach § 3 Abs. 9 beruhen.
§ 15 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, im Umfang einer übernommenen Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur für die Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (wesentliche Vertragspflicht). In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters auf Schadensersatz ausgeschlossen.
(4) Der Kunde trägt zur Vermeidung von Schäden bei, indem er Daten, die für ihn von besonderer Bedeutung sind, in angemessenen Abständen zusätzlich über den Komplettexport sichert. § 254 BGB bleibt unberührt.
(5) Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
(6) Die Haftung gegenüber betroffenen Personen nach Art. 82 DSGVO bleibt unberührt.
§ 16 Höhere Gewalt
Ereignisse, die der Anbieter nicht zu vertreten hat und die seine Leistung erheblich erschweren oder unmöglich machen, etwa großflächige Störungen der Strom- oder Netzversorgung, behördliche Anordnungen oder Ausfälle wesentlicher Dienste Dritter, befreien ihn für ihre Dauer von der Leistungspflicht. Die Pflicht des Kunden zur Zahlung der Vergütung entfällt für diese Zeit entsprechend. Dauert die Behinderung länger als einen Monat, können beide Parteien den Vertrag fristlos kündigen.
§ 17 Freistellung
(1) Der Kunde stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die diese wegen Inhalten des Kunden oder wegen einer vertragswidrigen Nutzung von ONSPECS durch den Kunden oder seine Nutzer gegen den Anbieter geltend machen, soweit der Kunde die zugrunde liegende Pflichtverletzung zu vertreten hat. Die Freistellung umfasst die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung.
(2) Der Anbieter unterrichtet den Kunden unverzüglich über die Geltendmachung solcher Ansprüche und erkennt sie nicht ohne Zustimmung des Kunden an.
§ 18 Änderungen der Vergütung und dieser Bedingungen
(1) Der Anbieter kann die Vergütung mit einer Ankündigung von mindestens drei Monaten in Textform zum Beginn eines Abrechnungsmonats ändern. Der Kunde kann den Vertrag bis zum Wirksamwerden der Änderung zu diesem Zeitpunkt kündigen; auf dieses Recht weist der Anbieter in der Ankündigung hin. § 8 Abs. 1 Satz 4 bleibt unberührt.
(2) Änderungen dieser Bedingungen, die das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung nicht berühren und die wegen einer Änderung der Rechtslage oder der Rechtsprechung, wegen der technischen Weiterentwicklung von ONSPECS oder zur Regelung neuer Funktionen erforderlich werden, teilt der Anbieter dem Kunden mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mit. Widerspricht der Kunde nicht bis zum Wirksamwerden in Textform, gelten die Änderungen als vereinbart; auf diese Folge weist der Anbieter in der Mitteilung besonders hin. Widerspricht der Kunde, gilt der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen fort; das Recht beider Parteien zur ordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
§ 19 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf.
(2) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform. Der Vorrang individueller Vertragsabreden (§ 305b BGB) bleibt unberührt.
(3) Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus dem Vertrag nur mit Zustimmung des Anbieters auf Dritte übertragen. § 354a HGB bleibt unberührt.
(4) Ist eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam oder undurchführbar, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung (§ 306 Abs. 2 BGB).